Kommentar-Meinung

Es ist mir ein sehr persönliches Anliegen, über Damitz und seine jüngere Geschichte zu schreiben. Ich meine, dass nach mehr als 50 Jahren, die seit diesen unseligen Ereignissen vergangen sind, es an der Zeit ist, damit zu einem Ende zu kommen. Materielle Forderungen zu stellen halte ich für sinnlos, es würde den tschechischen Staat und seine Bewohner überfordern und den Weg nach Europa verzögern wenn nicht für lange Zeit unmöglich machen. (Allerdings lehne ich auch jegliche tschechischen materiellen Forderungen ab. Sollten solche Forderungen von Personen bestehen, hat der tschechische Staat wohl mehr als nur die moralische Pflicht, diese ohne Rück forderungen zu erfüllen.)
Wir müssen, jeder für sich und als Gemeinschaft einen Schlussstrich unter diese Vergangenheit machen und nach vorne sehen.
Es ist viel Unrecht getan und erlitten worden. Gelitten haben mehr Unschuldige als Täter.
Wenn wir dafür Sorge tragen, dass in unseren Ländern so etwas nie mehr passiert, haben wir mit dem, was uns wiederfahren ist, unsern Kindern und Enkeln, ein grösseres Erbe vermacht, als es der verlorene Besitz jemals gewesen wäre!
Im Prinzip ist das die eine Seite der Botschaft, die ich vermitteln möchte!


Die andere Seite ist die moralische.


Ein solcher Schlussstrich kann aber nicht einseitig gezogen werden. Der Tschechische Staat und wohl auch die Bevölkerung hat noch nicht begonnen diese Vergangenheit aufzuarbeiten.
Nach gültigem tschechischem Recht sind die Verbrechen, die an der deutsch und ungarisch sprechenden Bevölkerung der Tschechoslovakei in den Jahren 1945 und 1946 begangen wurden, nach wie vor keine strafwürdigen Vergehen!
Die tschechische Regierung und auch ihr Präsident sollten endlich den Mut aufbringen, auch die tschechische Schuld einzugestehen und Recht als Recht und Unrecht als Unrecht anzuerkennen. Einzugestehen, daß die Tschechoslovakei nicht nur Opfer des deutschen Faschismus war, sondern daß auch in ihrem Namen und auf Basis ihrer Gesetzgebung schwerste Verbrechen gegen die Menschenrechte und gegen die Menschlichkeit begangen wurden - und endlich die unmoralischen und rassistischen Benesch-Dekrete und darauf aufbauende Gesetze aus dem Rechtswesen des Staates entfernen.

In der Frage des Niederlassungsrechtes für Sudetendeutsche in deren alten Heimat, sollte der tschechische Staat sich von mehr Vernunft leiten lassen. Nach einem Beitritt in die EU besteht nach EU-Recht ohnehin ein Recht auf eine Niederlassung in jedem EU Land, das heisst auch für Sudetendeutsche in der CR. Diese Frage erledigt sich dann von alleine, warum also nicht vorher schon eine grosszügige Lösung zulassen?

Zum möglichen EU-Beitritt sei noch angemerkt, dass mit diesem Schritt fast alle früheren Forderungen unserer landsmannschaftlichen Vertretungen in Erfüllung gehen werden, nämlich;
  • Niederlassungsrecht in der alten Heimat
  • Rückerwerb von Besitz
  • Einklagung von Minderheitenrechten
  • Rechtliche Möglichkeiten gegen rassistische Gesetze in der EU vorzugehen, also auch gegen die Benesch Dekrete!

Das sind Aussichten, von denen wir alle bis 1990 nicht einmal zu träumen wagten. Wir sollten es dabei belassen!
Unsere Representanten würden gut daran tun, sich heute schon sorgfältig auf diese sich ergebenden rechtlichen Möglichkeiten vorzubereiten!

Wenn wir jedoch die EU als Wertegemeinschaft anerkennen, hat ein Staat, der nach wie vor Gesetze, wie z.B. das Amnestiegesetz vom Mai 1946, als "Grundlage seines Rechtswesens" (Präsident Havel im Spiegel Interview) ansieht, wirklich nichts in dieser Gemeinschaft verloren!